kommunale Liegenschaften PDF Drucken E-Mail

Die Kommune hat als Hausherrin in ihren eigenen Liegenschaften (dazu gehören neben dem Rathaus z.B. auch Schulen und Schwimmbäder) die Möglichkeit, klimaschützende Maßnahmen zu ergreifen. Für Kommunen bietet ein klimafreundlicher Zustand der eigenen Liegenschaften zahlreiche Vorteile:

  • langfristige Kosteneinsparung durch reduzierten Energieverbrauch
  • evtl. zusätzliche Einnahmen durch die Produktion von klimafreundlicher Energie (Bsp. Photovoltaik-Anlage auf der Mehrzweckhalle)
  • eine Vorbildfunktion für die eigene Bevölkerung

Nicht zuletzt kann die Kommune an ihren eigenen Gebäuden Zeichnen setzen, hier sie selbst Herrin des Hauses und kann selbst Entscheidungen treffen. Hier kann Sie selbst ansetzen und für die Zukunft vorsorgen.


Zur Energieeinsparung steht der Kommune ein Maßnahmenkatalog zur Verfügung, der von Maßnahmen wie Wärmedämmung, Erneuerung von Heizungsanlagen über die Erneuerung von Verglasungen, zusätzliche Wärmedämmung auf Außenwände bis hin zum Austausch von Beleuchtungskörpern reicht. Um Erneuerbare Energien zu fördern, kann sie beispielsweise Photovoltaik auf den Dächern von Schulen einsetzen. Hierdurch kann die Kommune als Vorbild für weitere private Investitionen fungieren.

 

Zur Entwicklung und Umsetzung kommunaler Klimaschutzstrategien sind aber auch die entsprechenden intrakommunalen Strukturen notwendig. Hierfür ist zum einen auch innerhalb der Kommunalverwaltung eine entsprechende Bewusstseinsbildung erforderlich. Zum anderen soll durch eine funktionierende Vernetzung der verschiedenen Kompetenzbereiche innerhalb der Verwaltung der Informationsfluss gewährleistet werden.